Vermögensnachfolgeplanung
Unternehmen und private Inhaber größerer Vermögen benötigen eine Planung ihrer Vermögensnachfolge. Ziel: Das Vermögen für die Nachfolgegenerationen erhalten.
Unternehmen und private Inhaber größerer Vermögen benötigen eine Planung ihrer Vermögensnachfolge. Ziel: Das Vermögen für die Nachfolgegenerationen erhalten.
Der Aufbau eines Vermögens dauert oft viele Jahre und geht nicht selten über mehrere Generationen. Ein Vermögen zu vernichten, das geht aufgrund falscher Entscheidungen dagegen schnell – und bringt fatale Folgen mit sich.
Aufgrund unklarer Nachfolgeregelungen ziehen sich Erbauseinandersetzungen oft jahrelang. Die Erben sind dadurch belastet, Familien zerstreiten sich, kommunizieren nur noch per Anwalt – und die Beratungskosten verzehren das Erbe.
Steuerzahlungen reduzieren das Vermögen in besonders unerfreulichem Maße. Im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolgeplanung sind vor allem die Erbschafts- und Schenkungssteuer von besonderer Bedeutung. Die Schenkungssteuer wird auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden Schenkungen) erhoben. Davon wird die Erbschaftssteuer unterschieden, die in Folge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt.
Der Vermögensverwalter erteilt nicht nur Anlageratschläge, sondern trifft auch eigenständige Entscheidungen. Im Vordergrund steht dabei die Verwaltung in- und ausländischen Vermögens verschiedener Anlageklassen mit dem Ziel, Ihr Vermögen unter Berücksichtigung Ihrer Lebensplanung und Ihrer Risikobereitschaft zu optimieren. Zielsetzung jeder Vermögensnachfolge ist daher die Wahrung Ihrer Interessen unter Absicherung Ihrer finanziellen Unabhängigkeit und unter Ausnutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wichtig: Halten Sie bei jeder Übertragung von Privatvermögen ausreichend Geld für Ihre Alterssicherung zurück.
Vermögende Familien gründen zur optimalen Bewirtschaftung ihrer Vermögenswerte eigene Familiengesellschaften, sogenannte Family Offices.
Wir sind gerne bereit für eine Kontrolle der Unternehmensnachfolge durch Zweitmeinung: Falls Ihre Vorsorgeplanung bislang nicht von einem Fachanwalt für Erbrecht durchgeführt wurde, könnten rechtliche Aspekte übersehen worden sein.
Das unternehmerische Lebenswerk soll in die Hände von Familienangehörigen oder erfahrenen Dritten gelangen. Dafür ist eine vorausschauende Nachfolgeplanung erforderlich.
Spätere Streitigkeiten und Haftungsprobleme sind durch rechtzeitige Entscheidungen vermeidbar.
Dabei sind nicht nur durchdachte Regelungen für den Todesfall erforderlich, sondern auch Ihre Bereitschaft, rechtzeitig Ersatzlösungen zu finden für den Fall Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Weiterlesen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ein Berliner Testament ist für Unternehmer eher ungeeignet. Individuelle Lösungen können – bis ins Detail – mit den Nachfolgern in einem Erbvertrag vereinbart werden, damit Ihr Unternehmen die Übergabe auf die nächste Generation finanziell überlebt.
Tipp: Binden Sie Ihren Nachfolger bereits zu Lebzeiten ein.
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