Veröffentlicht am: 20.03.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Eine Adoption ist ein bedeutsamer rechtlicher Akt, der das Leben aller Beteiligten für immer verändert. Neben vielen emotionalen Aspekten wirft eine Adoption jedoch auch eine Vielzahl an Fragen bezüglich des Erbrechts und des Pflichtteilrechts auf. Eine dieser Fragen ist, ob das adoptierte Kind einen Anspruch auf den Pflichtteil hat.
Das Pflichtteilsrecht im Überblick
Das Pflichtteilsrecht soll enge Angehörige finanziell im Falle einer Enterbung schützen. Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten des Verstorbenen haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie vom Erblasser durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden.
Bei der Auswirkung der Adoption auf den Pflichtteil, muss zwischen der Adoption von Minderjährigen und der Adoption von Volljährigen unterschieden werden:
Adoption von Minderjährigen
Ein Minderjähriger erlangt mit der Adoption die gleiche rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind. Somit ist es auch pflichtteilsberechtigt, wenn die Adoptiveltern es durch eine letztwillige Verfügung enterben würden.
Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Verwandten. Somit besteht gegen diese auch kein Pflichtteilsanspruch mehr.
Adoption von Volljährigen
Das Familiengericht kann bei seiner Entscheidung über die Annahme ausdrücklich bestimmten, dass dieselben Grundsätze wie bei der Minderjährigenadoption gelten sollen.
Liegt eine solche Bestimmung nicht vor, erlöschen die Verwandtschaftsverhältnisse des Adoptierten zu seinen leiblichen Verwandten nicht. Der Adoptierte hat somit vier Elternteile und kann sein Pflichtteilsrecht, im Falle einer Enterbung, gegenüber eines jeden dieser vier Elternteile geltend machen.
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