Was ist ein Behindertentestament?
Das Behindertentestament ist ein besonderes Testament. Der Behinderte ist im Testament besonders bedacht.
1. Bestimmung der Vor- und Nacherbschaft
Der Erblasser setzt den Behinderten vorübergehend als Erben ein. Der Behinderte ist in der Verwaltung des Vermögens beschränkt. Der vorübergehende Erbe darf das Geld nicht ausgeben. Der Erblasser setzt einen Nacherben ein. Der Nacherbe ist Erbe, sobald der behinderte Angehörige verstirbt. Der Nacherbe ist in der Vermögensverwaltung dann unbeschränkt.
2. Einsetzung eines Ersatzerben
Der Erblasser bestimmt eine Person, die Erbe ist, wenn der ausgewählte „Nacherbe“ vor dem behinderten Angehörigen verstirbt. Der Erblasser kann auf diese Weise sicherstellen, dass sein Vermögen nicht an den Staat fällt und ungemindert in der Familie bleibt.
Beispiel
Der Erblasser setzt als Ersatzerben die Kinder des Nacherben ein.
3. Einsetzung eines Testamentvollstreckers
Der Erblasser bestimmt einen Testamentvollstrecker. Der Testamentvollstrecker verwaltet den Erbteil des Behinderten und steht ihm zur Seite. Der Erblasser kann im Testament bestimmen, wie der Testamentvollstrecker das Erbe des Behinderten verwaltet. Der Testamentvollstrecker kann kein Geld ausgeben, außer der Erblasser hat es im Testament bestimmt. Erblasser können Familienangehörige oder auch Rechtsanwälte als professionelle Testamentsvollstrecker einsetzen.
Beispiel
Der Erblasser kann festlegen, dass der Angehörige Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke erhält.
4. Ersatztestamentsvollstrecker
Der Erblasser bestimmt einen Testamentsvollstrecker für den Fall, dass der erste ausfällt. Wenn es keinen Ersatztestamentsvollstrecker gibt, bestellt das Gericht im Falle des Ausfalls des Testamentsvollstreckers einen neuen Testamentsvollstrecker. Diese Person ist ein völlig Fremder. Der Erblasser kann die Vermeidung eines fremden Vermögensverwalters durch einen Ersatztestamentsvollstrecker sicherstellen.