Veröffentlicht am: 15.01.2025 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Bei der Planung der Erbfolge, verfolgen die meisten Eltern das Ziel, dass ihre Kinder und Enkelkinder gut versorgt sind. Doch was sollte man tun, wenn sich bereits zu Lebzeiten andeutet, dass die Nachkommen verschwenderisch leben oder sogar schon Schulden angehäuft haben? Für diesen Fall sollen im Folgenden 2 Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sich Eltern bei der Planung ihrer Erbfolge absichern können.
Auflagen oder Bedingungen im Testament
Das Testament ist meist eine der sichersten Möglichkeiten, um die Erbfolge zu regeln. Der Erblasser kann in einem Testament nicht nur frei bestimmen, wer das Erbe erhalten soll, sondern kann auch Auflagen oder Bedingungen an den Erben stellen.
Um zu verhindern, dass das Erbe einfach verschleudert wird, kann es an Auflagen geknüpft werden, wie beispielsweise die Verwendung für die Altersvorsorge oder für die Ausbildung.
Verwaltungsvollstreckung
Um zu verhindern, dass verschwenderische Nachkommen das Erbe verschleudern, kann der Erblasser in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker bestellen. Bei der Verwaltungsvollstreckung übernimmt dieser die Verwaltung des Nachlasses. Er hat insbesondere die Aufgabe,
- die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen,
- den Nachlass zu erhalten und zu verwerten,
- die Erträge des Nachlasses zu erzielen und zu verteilen.
Der Erbe muss die Verwaltungsmaßnahmen des Testamentsvollstreckers dulden.
Fazit
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Erbfolge bei verschwenderischen Nachkommen zu planen. Der Erblasser sollte sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen und die für ihn und seine Nachkommen passende Lösung finden.
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