Erbschaftssteuer sparen bei der Unternehmensnachfolge
Der Unternehmer kann durch die richtige Vorsorge seine Angehörigen fast vollständig von Erbschaftssteuern befreien. Die Erbberechtigten erlangen so das volle Vermögen des Erblassers.
Der Unternehmer kann durch die richtige Vorsorge seine Angehörigen fast vollständig von Erbschaftssteuern befreien. Die Erbberechtigten erlangen so das volle Vermögen des Erblassers.
Speziell in der Nachfolgesituation geht es um Arbeitsplätze, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und um die finanziellen Mittel, das Unternehmen im Ganzen zu erhalten. Hier erfahren Unternehmer, wie sie Steuern sparen und das Unternehmen finanziell schonen können.
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Der Unternehmensnachfolger kann von dem Steuerwert des Unternehmens eine Steuerbefreiung abziehen. Eine leicht zu erreichende Steuerbefreiung ist der sog. Verschonungsabschlag. Die „Regelverschonung“ beträgt 85%.
Um diesen Verschonungsabschlag abziehen zu dürfen, muss der Unternehmensnachfolger Regeln beachten.
Nachdem der Unternehmensnachfolger die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag) abgezogen hat, verbleibt immer noch der eigentliche Freibetrag als weiterer Abzugsbetrag. Der Freibetrag ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
| Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Urenkel | 100.000 € |
| Eltern und Großeltern | 20.000 € |
| Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner | 20.000 € |
| andere Erwerber | 20.000 € |

Eine sorgfältige Planung der Unternehmensnachfolge bietet eine enorme Steueroptimierung. Frühzeitig beraten lassen ist insbesondere für Unternehmerfamilien unumgänglich.
Wie der Name bereits verrät, geht es primär um digitale Daten. Diese Daten können an den unterschiedlichsten Orten und in jeglicher Form zu finden sein. Neben geschäftlichen oder wertbildenden Dateien sind auch persönliche Dokumente oder Bilder Bestandteil des digitalen Nachlasses. Ein digitaler Nachlass setzt sich beispielweise zusammen aus:
Wenn der Erbe das Unternehmen 5 Jahre führt, kann die die Erbschaftssteuer 0 % betragen. Der Erbe muss jedoch das Unternehmen selbst über 5 Jahre führen und mindestens 400 % des Ausgangswerts der sog. Lohnsumme erreichen. Der Betrieb muss zudem mindestens 5 Arbeitnehmer haben. Wenn der Erbe die Lohnsumme über fünf Jahre erreicht, sind 85 % der Erbschaft des Unternehmenswertes steuerfrei.
Kleinere Unternehmen sind noch weiter begünstig: Je kleiner das Unternehmen, desto einfacher wird die Lohnsummenregelung.
| Angestellte | Lohnsumme |
| Über 15 | 400 % |
| Über 10 | 300 % |
| Über 5 | 250 % |
| Unter 5 | keine Steuerbegünstigung |
Fazit für dieses Beispiel:
Der Unternehmensnachfolger darf maximal vier Angestellten kündigen und die Zahlungen an die übrigen sechzehn Angestellten müssen gleich bleiben. Wenn der Unternehmensnachfolger dies erfüllt, sind 85 % der Unternehmenswertes steuerfrei.
Abzugsbetrag von 150.000 €
Für die übrigen 15 % hat der Erbe einen Steuerfreibetrag von 150.000 €. Sollte das Unternehmen 1.000.000 € wert sein, ist der Erwerb des Unternehmens nach 5 Jahren also bereits steuerfrei.
Wenn der Erbe das Unternehmen 7 Jahre führt, muss er sicher 0 % Erbschaftssteuern zahlen. Der Unternehmensnachfolger muss jedoch Bedingungen beachten: Die Lohnsumme muss über 7 Jahre mindestens 700 % des Ausgangswerts ausmachen. Das Unternehmen muss mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigen.
Kleinere Unternehmen sind wieder begünstigt: Je kleiner das Unternehmen, desto geringer muss die Lohnsumme sein.
Kleinere Unternehmen sind wieder begünstigt: Je kleiner das Unternehmen, desto geringer muss die Lohnsumme sein.
| Angestellte | Lohnsumme |
| Über 15 | 700 % |
| Über 10 | 565 % |
| Über 5 | 500 % |
| Unter 5 | keine Steuerbegünstigung |
Der Unternehmer kann dem Unternehmensnachfolger durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern ersparen. Die Nachfolger können von ihrem Freibetrag alle 10 Jahre Gebrauch machen. Es lohnt sich, wenn der Unternehmer dem Nachfolger einen Teil des Unternehmens zu Lebzeiten verschenkt. Der Unternehmer rechnet dafür genau aus, dass die Schenkung steuerfrei ist. Im Schenkungsvertrag kann der Unternehmer genau bestimmen, wie mit dem Teil des Unternehmens zu verfahren ist, um die Kontrolle über das Unternehmen vorerst zu behalten.
Die Nachfolger können besonders Steuern sparen, wenn mehrere Kinder Unternehmensnachfolger sind. Der Unternehmer kann den Steuerfreibetrag auf diese Weise doppelt nutzen.
Unternehmensnachfolger, die nicht mit dem Unternehmer verwandt sind, haben besonders hohe Steuersätze und kleine Freibeträge. Eine Adoption lohnt sich steuertechnisch. Bei einem Unternehmenswert von 1.000.000 € würde die Erbschaftsteuer bei einer fremden Person 294.000 € betragen. Nach einer erfolgreichen Adoption verändern sich der Steuersatz und der Freibetrag. Demnach würden die Steuern lediglich 90.000 € betragen.
Durch die Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft lassen sich der Freibetrag erhöhen und der Steuersatz senken. Durch die Ehe sind der neue Ehegatte und alle Kinder des neuen Ehegatten steuertechnisch begünstigt. Das Gericht hebt die Ehe allerdings im Falle der sog. „Scheinehe“ wieder auf.
Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Ehegatten ausschließlich den Zweck verfolgen, Profit aus der Ehe zu schlagen. Sie wird vermutet, wenn
Wir überprüfen für Unternehmer gern deren Nachfolgeplanung, wenn sie z.B. bislang von Hausanwälten, Steuerberatern, Versicherungen, Treuhand, Banken oder Verbänden durchgeführt wurde.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt und erkennt rechtliche Aspekte auch dort, wo andere Berater keine vermuten.
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