Der Fall
Im vorliegenden Fall verklagte ein Pflichtteilsberechtigter den Erben eines Nachlasses vor dem zuständigen Landgericht gleich zweimal. Die erste Klage war eine Stufenklage, mit der der Pflichtteilsberechtigte eine belastbare Auskunft über den Bestand und den Wert des Nachlasses von dem Erben erzwingen wollte. Mit der zweiten zeitlich gleichzeitigen Klage verlangte der Pflichtteilsberechtigte im Wege einer Teilklage die Zahlung eines Betrages in Höhe von 50.000€. Diese Summe sollte als Abschlag auf den Pflichtteil des Klägers gelten.
Erbe misst Nachlasswert vorläufig auf 350.000 €
Im Vorfeld hatte der Pflichtteilsberechtigte nur unvollständige Angaben zum Nachlass erhalten. Erst unter Einschaltung eines Anwalts wurde durch den Erben die vorläufige Höhe des Nachlasses auf über 350.000 € bemessen. Auf Grundlage dieser Summe bezifferte der Pflichtteilsberechtigte den aus seiner Sicht bestehenden Pflichtteilsanspruch auf 59.000€ und erhob Klage auf Zahlung der Abschlagsumme von vorläufig 50.000€ von dem Erben.
Teilklage hat vor dem Landgericht Erfolg
Das Landgericht gab der Teilklage über der Abschlagszahlung statt und verurteilte den Erben auf Zahlung der 50.000 €. Gegen diese Entscheidung legte der Beklagte Erbe Berufung zum Oberlandesgericht ein.
OLG gibt Berufung statt
Das Oberlandesgericht gab dem Erben recht und hob das Urteil des Landgerichts auf. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, sei im vorliegenden Fall die gleichzeitige Klageerhebung von Stufen- und Teilklage unzulässig. Zwar sei der vorläufige Nachlasswert durch den Erben bemessen worden, jedoch könne nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich im Verlauf der Stufenklage ein anderer Nachlass- und somit auch Pflichtteilswert ergibt. Da die Höhe des Pflichtteils entscheidend für die Höhe einer Zahlungsklage gegen den Erben ist, könne dies nicht im Wege einer Teilklage vorweggenommen werden.
Schutz vor widersprüchlichen Urteilen
Das Oberlandesgericht machte deutlich, dass durch ein Stattgeben der Teilklage die Gefahr besteht, dass das zuständige Gericht in derselben Sache später bei der Stufenklage widersprüchlich entscheiden muss. Aus diesem Grund sah das Oberlandesgericht eine gleichzeitige Teil- und Stufenklage als unzulässig an. Andere Oberlandesgerichte kam in der Vergangenheit jedoch auch schon zu anderen Ergebnissen.