Veröffentlicht am: 22.07.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Ist der Schuldner verstorben? So Bekommt der Inhaber der Forderung Gewissheit

Bei offenen Forderungen kommt es oftmals zu dem Problem, dass der Schuldner einfach nicht mehr erreichbar ist. In manchen Fällen kann dies auch zu der Frage führen, ob der Schuldner womöglich verstorben ist. Die Klärung des Sachverhalts hat für den Gläubiger eine entscheidende Bedeutung, um seine Rechte geltend machen zu können.

Warum ist die Feststellung des Versterbens erheblich?

Im Zeitpunkt des Todes gehen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf dessen Erben über. Der Erbe haftet ab diesem Zeitpunkt gegenüber den Gläubigern des Erblassers für die Schulden des Erblassers. Der Gläubiger muss sich mit seiner bestehenden Forderung also nun an die Erben wenden. Hat der Gläubiger zu Lebzeiten einen sog. Vollstreckungstitel gegen den Erblasser erwirkt, kann der Gläubiger diesen Titel auf den Erben umschreiben lassen.

Wie kann der Gläubiger feststellen, ob der Schuldner verstorben ist?

1. Eigeninitiative

  • Kontaktaufnahme: Der Gläubiger kann zunächst versuchen Kontakt zum Schuldner aufzunehmen.
  • Auskünfte Dritter: Der Gläubiger kann zudem versuchen Auskünfte bei Bekannten, Verwandten oder anderen Dritten zu erlangen.
  • Internetrecherche: Auch durch eine Internetrecherche, beispielsweise in den sozialen Netzwerken, lassen sich oftmals aktuelle Informationen finden.

2. Behördenauskunft

  • Einwohnermeldeamt: Der Gläubiger kann sich zudem behördliche Auskünfte verschaffen. Das Einwohnermeldeamt kann Auskunft darüber erteilen, ob der Schuldner noch am Ort gemeldet ist.
  • Standesamt: Zudem kann das Standesamt am letzten bekannten Wohnsitz des Schuldners Auskunft über eine mögliche Sterbeurkunde geben.
  • Nachlassgericht: Das Nachlassgericht am letzten bekannten Wohnsitz des Schuldners kann Auskunft über ein eventuell eröffnetes Nachlassverfahren geben.

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