transmortale Vollmacht
Diese Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus kann mit Eintreten des Todes wirksam werden oder auch schon davor gelten. Sie regelt z.B. die Beerdigung, den Umgang mit dem Nachlass oder einem Vermächtnis.
Diese Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus kann mit Eintreten des Todes wirksam werden oder auch schon davor gelten. Sie regelt z.B. die Beerdigung, den Umgang mit dem Nachlass oder einem Vermächtnis.