Pflichtteilergänzungsanspruch
Verringert ein Erblasser den Pflichtteil von Pflichtteilsberechtigten durch Schenkungen zu Lebzeiten, entsteht dadurch ein sogenannter Pflichtteilergänzungsanspruch bei den anderen Enterbten.
Verringert ein Erblasser den Pflichtteil von Pflichtteilsberechtigten durch Schenkungen zu Lebzeiten, entsteht dadurch ein sogenannter Pflichtteilergänzungsanspruch bei den anderen Enterbten.