Internationales Erbrecht
Wie können Betroffene Chaos, Nachlassentwertung und Behördenwahnsinn vermeiden?
Wie können Betroffene Chaos, Nachlassentwertung und Behördenwahnsinn vermeiden?
Internationale erbrechtliche Bestimmungen können für Beteiligte zu einem Fiasko werden. Erblasser mit Wohnsitz oder Vermögen im Ausland müssen besonders vorbereitet sein.
Das internationale Erbrecht regelt die Frage, welches nationale Erbrecht anwendbar ist. Jedes Land regelt sein Erbrecht anders. Das ausländische Erbrecht kann also vollkommen anders sein als das deutsche Erbrecht und führt u.a. zu diesen Hinweisen:
Die europäische Erbrechtsverordnung schafft für Erbberechtigte Lösungen und Probleme – und hat für Deutsche, deren Familie einen Auslandsbezug haben, einiges geändert.
Die europäische Erbrechtsverordnung ist ein Teil des internationalen Erbrechts. Erblasser, die dauerhaft in der europäischen Union leben und ihr Vermögen nur innerhalb der Union haben, haben keinen Erb-Wirrwarr zu befürchten. Bei Erbfällen innerhalb der Union reicht die Rechtswahl aus, damit das Testament das bewirkt, was die Erblasser sich vorstellen und in das Testament hineinschreiben.
Erben verhilft das europäische Nachlasszeugnis zu ihrem Erbe. Das europäische Nachlasszeugnis ist in der gesamten Union anerkannt. Der Erbe kann es überall in Deutschland beantragen.
Schwierig ist die Rechtslage, wenn der Erblasser Wohnsitz oder Vermögen außerhalb der europäischen Union hat. Der Nachlass kann in extremen Fällen völlig entwertet und z.B. von zwei oder drei Staaten gleichzeitig verteilt werden.
Der Erblasser hat viele Möglichkeiten. Wie die Vorsorge am besten ist, hängt von dem Land ab, mit dem es einen internationalen Berührungspunkt gibt.
Abhängig vom ausländischen Recht kann der Erblasser
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