Die vorweggenommene Erbfolge ist eine rechtliche Möglichkeit, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Anders als bei einer klassischen Erbschaft geschieht dies zu einem Zeitpunkt, an dem der Erblasser noch lebt. Auf diese Weise kann er aktiv Einfluss darauf nehmen, wie sein Vermögen verteilt wird.
Wie erfolgt die vorweggenommene Erbfolge?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Erblasser die vorweggenommene Erbfolge gestalten kann:
1. Schenkungen
Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten Schenkungen tätigen und so das Vermögen auf die gewünschten Erben übertragen. Diese Schenkungen können Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände betreffen.
2. Übertragung von Unternehmen oder Betriebsvermögen
Insbesondere in Familienunternehmen ist die vorweggenommene Erbfolge eine gute Möglichkeit, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern.
3. Nießbrauch und Wohnrecht
Der Erblasser kann auch eine Immobilie bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Ihm steht dann die Möglichkeit zu, sich ein lebenslanges Wohnrecht vorzubehalten.
Was sind die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge bringt verschiedene Vorteile mit sich. Einige sind beispielsweise:
1. Steuerliche Vorteile
Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögen lassen sich oft Steuern sparen. Beispielsweise können Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei getätigt werden.
2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Spätere Konflikte zwischen den Erben können vermieden werden, indem der Erblasser bereits zu Lebzeiten Klarheit schafft.
3. Sicherung des Familienvermögens
Insbesondere bei Immobilien oder anderen wertvollen Vermögensgegenständen kann die vorweggenommene Erbfolge dazu beitragen, dass das Vermögen in der Familie bleibt und nicht durch Erbauseinandersetzungen oder Zwangsverkäufe verloren geht.