Veröffentlicht am: 20.03.2025 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Die vorweggenommene Erbfolge – Vermögen gezielt zu Lebzeiten übertragen

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine intelligente und vorausschauende Möglichkeit, Vermögen gezielt zu übertragen und somit auch die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern. Doch was genau bedeutet „vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine rechtliche Möglichkeit, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Anders als bei einer klassischen Erbschaft geschieht dies zu einem Zeitpunkt, an dem der Erblasser noch lebt. Auf diese Weise kann er aktiv Einfluss darauf nehmen, wie sein Vermögen verteilt wird.

Wie erfolgt die vorweggenommene Erbfolge?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Erblasser die vorweggenommene Erbfolge gestalten kann:

1. Schenkungen

Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten Schenkungen tätigen und so das Vermögen auf die gewünschten Erben übertragen. Diese Schenkungen können Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände betreffen.

2. Übertragung von Unternehmen oder Betriebsvermögen

Insbesondere in Familienunternehmen ist die vorweggenommene Erbfolge eine gute Möglichkeit, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern.

3. Nießbrauch und Wohnrecht

Der Erblasser kann auch eine Immobilie bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Ihm steht dann die Möglichkeit zu, sich ein lebenslanges Wohnrecht vorzubehalten.

Was sind die Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge bringt verschiedene Vorteile mit sich. Einige sind beispielsweise:

1. Steuerliche Vorteile

Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögen lassen sich oft Steuern sparen. Beispielsweise können Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei getätigt werden.

2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Spätere Konflikte zwischen den Erben können vermieden werden, indem der Erblasser bereits zu Lebzeiten Klarheit schafft.

3. Sicherung des Familienvermögens

Insbesondere bei Immobilien oder anderen wertvollen Vermögensgegenständen kann die vorweggenommene Erbfolge dazu beitragen, dass das Vermögen in der Familie bleibt und nicht durch Erbauseinandersetzungen oder Zwangsverkäufe verloren geht.

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