Veröffentlicht am: 27.05.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Ein Vermächtnis ist ein rechtlicher Anspruch einer bedachten Person. Der Beachte wird in der Regel nicht Erbe, sondern wird nur Inhaber einer Forderung gegen die Erben. Dabei handelt es sich meistens um einen Herausgabeanspruch hinsichtlich eines bezeichneten Gegenstandes. Jedoch gibt es auch andere Arten des Vermächtnisses.
Die häufigsten Formen sind:
1. Stückvermächtnis
Mit einem Stückvermächtnis ordnet der Erblasser an, dass der Begünstigte einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass erhalten soll. Das Stückvermächtnis kommt in der Praxis am häufigsten vor.
2. Geldvermächtnis
Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer, mittels eines Geldvermächtnisses, Geld zukommen lassen.
3. Wahlvermächtnis
Mit einem Wahlvermächtnis kann der Erblasser anordnen, dass der Begünstigte einen von mehreren Gegenständen erhalten soll. Hierbei ist es wichtig, dass nicht nur die Gegenstände, die zur Auswahl stehen, genau bezeichnet werden, sondern auch, wer die Auswahl treffen soll.
4. Forderungsvermächtnis
Mit einem Forderungsvermächtnis kann der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Forderung vermachen. Hierbei ist jedoch Voraussetzung, dass die Forderung im Zeitpunkt des Erbfalls noch besteht.
5. Befreiungsvermächtnis
Bei einem Befreiungsvermächtnis erlässt der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine bestehende Schuld. Der Begünstigte erhält also keinen Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, sondern wird von einer bestehenden Schuld gegenüber dem Erblasser befreit.
6. Quotenvermächtnis
Bei einem Quotenvermächtnis ordnet der Erblasser an, dass dem Vermächtnisnehmer eine bestimmte Quote vom Nachlass zukommen soll.
7. Gattungsvermächtnis
Mit einem Gattungsvermächtnis kann der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine nur allgemein beschriebene Sache aus einer konkreten Gattung zukommen lassen.
8. Grundstücksvermächtnis
Mit einem Grundstücksvermächtnis kann der Erblasser anordnen, dass dem Begünstigten ein Grundstück oder Haus als Vermächtnis zugewandt werden soll.
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