Veröffentlicht am: 28.09.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Die Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten kann für den Erblasser und auch für die Erben einige Vorteile haben:
Vorteile für den Erblasser
1. Steuerliche Vorteile
Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten sollte so geplant werden, dass die Schenkungssteuerfreibeträge optimal genutzt werden. So kann die Vermögensübertragung unter Umständen sogar steuerfrei gestaltet werden.
2. Vermeidung von Streit unter den Erben
Bei der vorweggenommenen Erbfolge besteht für den Erblasser die Möglichkeit mit den Zuwendungsempfängern zu kommunizieren und mögliche Unstimmigkeiten auszuräumen.
3. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Bei der vorweggenommenen Erbfolge kann der Erblasser nicht nur frei entscheiden, wer sein Vermögen erhalten soll, sondern auch zu welchem Zeitpunkt das Vermögen übergehen soll.
4. Freude am Schenken
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Erblasser die Freude über die Vermögensübertragung noch miterleben darf.
Vorteile für die Erben
1. Früherer Zugriff auf die Vermögenswerte
Die Erben können bereits zu Lebzeiten des Erblassers über das Erbe verfügen. Sie wissen zu einem früheren Zeitpunkt, welche Vermögenswerte sie erhalten werden und haben eine höhere Planungssicherheit.
2. Reduzierung der Erbschaftssteuer
Durch die optimale Nutzung von Freibeträgen kann die Erbschaftssteuer reduziert werden.
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