Veröffentlicht am: 15.10.2025 von Fachanwaltskanzlei für Benden

4 Gründe gegen ein Berliner Testament

Ein Berliner Testament ist ein Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen. Weiterhin wird in einem Berliner Testament geregelt, dass der Nachlass nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen an einen Dritten, in der Regel die Kinder, fallen soll. Ein solches Testament bietet den Vorteil, dass der überlebende Ehegatte zunächst das gesamte Vermögen erhält und somit weiterhin ein geregeltes Leben führen kann. Bevor Ehegatten ein Berliner Testament errichten, sollten sie sich jedoch auch gut mit den Nachteilen eines solchen Testaments befassen.

Testamente, Erbscheinverfahren und Streit in der Erbengemeinschaft

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

1. Bindungswirkung

Eine Besonderheit des Berliner Testaments ist, dass keiner der beiden Ehegatten den gemeinsamen letzten Willen ohne Kenntnis des anderen aufheben oder abändern kann. Das Berliner Testament entfaltet nämlich eine Bindungswirkung.

2. Änderung der Lebensumstände

In manchen Fällen kann der länger lebende Ehegatte seinen Ehepartner um viele Jahre überleben. In dieser Zeitspanne können sich die Lebensumstände in vielerlei Hinsicht ändern. Beispielsweise kann es sein, dass der länger lebende Ehegatte nochmals heiratet oder sich die Familie zerstreitet. Auf solche Änderungen kann dann jedoch nicht mehr durch ein neues Testament Bezug genommen werden. Der länger lebende Ehegatte wird mithin unflexibel und kann auf solche Änderungen womöglich nicht mehr reagieren.

3. Pflichtteilsansprüche der Kinder

Bei einem Berliner Testament erben die Kinder des Ehepaares beim Tod des ersten Ehegatten zunächst nichts. Sie sind also faktisch enterbt und haben somit einen Anspruch auf den ihnen zustehenden Pflichtteil.

4. Steuernachteile

Für die Erben des länger lebenden Ehegatten, also zumeist für die gemeinsamen Kinder, kann das Berliner Testament zu steuerlichen Nachteilen führen. Dadurch, dass die Kinder das Erbe von beiden Elternteilen gleichzeitig erlangen, können Steuerfreibeträge nicht vollends ausgenutzt werden.

5. Fazit

Das Berliner Testament ist eine praktische und transparente Möglichkeit, seinen letzten Willen zu regeln. Jedoch sollten sich die Ehegatten auch immer über die Nachteile eines solchen Testaments im Klaren sein.

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