Veröffentlicht am: 28.03.2024 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Oft müssen Testamente nachträglich geändert oder angepasst werden. In vielen Fällen ist es sogar sinnvoll, die alte Verfügung zu widerrufen.
Ehegatten im Erbrecht: Regeln und Risiken
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Kann ein Testament widerrufen werden?
Ja. Im Leben kommt es immer wieder zu unerwarteten Wendungen und Geschehnissen. Dies kann sich insbesondere auf die erbrechtliche Nachfolge auswirken, sodass Formulierungen im Testament jederzeit ohne Angabe eines Grundes widerrufen werden können.
Wie kann ein Testament widerrufen werden?
Der Erblasser hat vier Möglichkeiten, um ein bestehendes Testament zu widerrufen:
- Widerruf durch Testament
Der Erblasser kann ein sogenanntes Widerrufstestament aufsetzen, indem er erklärt, dass er sein Testament widerrufen möchte. Für ein Widerrufstestament gelten die gleichen Anforderungen wie für andere Testamente. Es muss also handschriftlich errichtet werden und eigenhändig unterschrieben sein. Eine mögliche Formulierung wäre zum Beispiel: „Hiermit widerrufe ich mein Testament vom…“.
Widerruf durch Vernichtung oder Veränderung
Ein Testament kann zudem dadurch widerrufen werden, dass dieses vernichtet oder verändert wird.
Widerruf durch Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Wenn der Erblasser das Testament in amtliche Verwahrung gegeben hat, kann er dieses widerrufen, indem er es aus der amtlichen Verwahrung zurücknimmt.
Widerruf durch späteres Testament
Der Erblasser kann außerdem sein Testament widerrufen, indem er ein neues Testament aufsetzt, das mit seinem früheren Willen in Widerspruch steht.
Ist der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments möglich?
Auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments ist grundsätzlich möglich. Um das gemeinschaftliche Testament zu widerrufen, müssen beide Parteien einverstanden sein.
Nach dem Tod des ersten Ehegatten lässt sich das Testament nicht mehr widerrufen.
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