Veröffentlicht am: 25.09.2025 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Was kostet ein Testament?

Die Kosten, die hinsichtlich der Erstellung eines Testaments anfallen, unterscheiden sich je nach der gewählten Testamentsart.

Wer nach seinem Tod genau festlegen möchte, wer was aus seinem Vermögen erhalten soll, sollte ein Testament errichten. Bei einem Testament unterscheidet man grundsätzlich zwischen

  • privatschriftlichen,
  • notariellen und
  • mit der Hilfe eines Anwalts erstellten Testamenten.

Kosten für ein privatschriftliches Testament:

  • Erstellung: Bei der Erstellung eines privatschriftlichen Testaments fallen für den Erblasser keinerlei Kosten an.
  • Beglaubigung: Bei der Beglaubigung bescheinigt ein Notar oder eine andere berechtigte Person die Echtheit des Testaments. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt jedoch nicht. Eine Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig. Die Kosten der Beglaubigung richten sich nach dem Gerichts- und Notargesetz.
  • Änderungen: Ein privatschriftliches Testament kann durch Vernichtung, Änderung oder durch das Aufsetzen eines neuen Testaments abgeändert werden. Hierbei entstehen keine Kosten.

Kosten für ein Testament beim Notar:

  • Erstellung: Die Kosten für die Erstellung eines Testamtens bei einem Notar richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes. Es kommt dabei auf die Höhe im Zeitpunkt der Erstellung des Testaments an.
  • Beglaubigung: Bei der Erstellung eines Testaments beim Notar fallen keine zusätzlichen Kosten für die Beglaubigung an. Die Kosten sind bereits in den Kosten für die Testamentserstellung enthalten.
  • Änderungen: Für die Änderung eines notariellen Testaments fallen weitere Kosten an. Für den Widerruf eines Testaments darf der Notar eine halbe Gebühr verlangen. Auch das Abändern eines Testaments darf der Notar nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abrechnen.

Kosten für ein Testament beim Rechtsanwalt:

  • Erstellung: Beim Rechtsanwalt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um die Testamentskosten festzulegen. Es kann eine Pauschalvergütung, eine Vergütung nach Stundensatz oder eine Vergütung nach Gebühr vereinbart werden.
  • Beglaubigung: Ein Rechtsanwalt darf ein Testament nicht beglaubigen. Dies darf lediglich durch einen Notar geschehen.
  • Änderungen: Für die Änderung eines Testaments beim Rechtsanwalt fallen weitere Kosten an. Diese decken sich mit den Kosten für die Änderungen an einem notariellen Testament.

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