Veröffentlicht am: 06.05.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, sich um die Umsetzung des letzten Willens des Erblassers zu kümmern und die Nachlassverwaltung zu übernehmen. Kommt es bei der Verwaltung jedoch zu Fehlern, die einen Schaden auslösen, stellt sich die Frage, wie der Testamentsvollstrecker für diese haften muss.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet ist. Verletzt er diese Verpflichtung schuldhaft, drohen ihm Schadensersatzansprüche.
Wann verletzt der Testamentsvollstrecker eine ihn treffende Pflicht?
Welche Pflichten den Testamentsvollstrecker im Einzelfall treffen, richtet sich nach dem vom Erblasser geäußerten Willen. Dennoch zeigt die Rechtsprechung der letzten Jahre, dass Gerichte zumeist hohe Anforderungen an die pflichtgemäße Tätigkeit des Testamentsvollstreckers stellen.
Typische Pflichtverletzungen:
- Falsche oder verspätete Auszahlung an die Erben
- Schlechte Verwaltung des Nachlasses
- Untreue
- Verletzung von Auflagen
In welchem Umfang haftet der Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker muss den Schaden ersetzen, der den Erben und Vermächtnisnehmern durch sein Verschulden entstanden ist. Dies richtet sich immer nach dem Einzelfall. Beispiele sind der entgangene Gewinn aus einer nicht verkauften Immobilie oder die Kosten für eine notwendige Reparatur.
Fazit
Der Testamentsvollstrecker haftet für Schäden, die er durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten verursacht. Die Erben und Vermächtnisnehmer sollten sich daher gut informieren und bei Zweifeln einen Anwalt hinzuziehen.
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