Wir überprüfen für Unternehmer gern deren Nachfolgeplanung, wenn sie z.B. bislang von Hausanwälten, Steuerberatern, Versicherungen, Treuhand, Banken oder Verbänden durchgeführt wurde. Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt und erkennt rechtliche Aspekte auch dort, wo andere Berater keine vermuten.
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