Anfechtung des Testaments
Bei Fehlern im Testament, bei Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten, bei nachgewiesener Bedrohung oder Erpressung des Erblassers und wegen Erbunwürdigkeit kann das Testament angefochten werden.
Bei Fehlern im Testament, bei Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten, bei nachgewiesener Bedrohung oder Erpressung des Erblassers und wegen Erbunwürdigkeit kann das Testament angefochten werden.