Veröffentlicht am: 30.01.2025 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Unsere heutige Zeit ist digital. Influencer und Content Creator sind zu wichtigen Akteuren in der Online-Welt geworden. Sie erreichen mit ihrer Präsenz auf Social-Media-Plattformen ein weit gefächertes Publikum, beeinflussen Trends, Meinungen und Kaufentscheidungen. Dabei wird jedoch ein entscheidender Aspekt oftmals übersehen: der digitale Nachlass.
Es ist dabei wichtig zu verstehen, dass dieser digitale Nachlass genauso wertvoll sein kann wie physische Besitztümer.
Was ist ein digitaler Nachlass?
Zum digitalen Nachlass einer Person gehören alle elektronischen Daten und elektronische Vermögenswerte, die ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt.
Damit zählen zum digitalen Nachlass beispielsweise:
- E-Mail-Accounts
- Guthaben und Konten bei Online-Bezahldiensten (zB Paypal, Bankkonten)
- Social-Media-Accounts (zB Instagram, Facebook)
- Daten von Messenger Diensten (z.B. WhatsApp)
- Andere Plattform-Accounts (zB eBay)
- Online-Abonnements (zB Spotify, BookBeat)
Was passiert mit dem digitalen Nachlass beim Tod einer Person?
Das Vermögen des Erblassers geht bei seinem Tod auf dessen Erben über. Damit ist auch der digitale Nachlass gemeint. Die Erben haben einen Anspruch auf Ermöglichung des Zugangs zu den Accounts und Konten gegen den jeweiligen Provider.
Was sollten Influencer und Content Creator beachten?
Influencer und Content Creator nutzen eine Vielzahl ihrer digitalen Accounts nicht nur privat, sondern auch geschäftlich. Viele erwirtschaften einen Großteil ihrer Einkünfte durch digitale Inhalte im Social-Media-Bereich.
Genau aus diesem Grund sollte sich rechtzeitig mit dem Thema des digitalen Nachlasses auseinandergesetzt werden. Durch eine letztwillige Verfügung kann individuell festgelegt werden, wie mit den digitalen Inhalten nach dem Ableben verfahren werden soll.
Zudem sollten Passwörter und sonstige Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Mit dieser sollten alle wichtigen Aspekte bezüglich einer Vorgehensweise im Todesfall besprochen werden. Dies erspart den Erben eine Menge Aufwand!
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