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Der digitale Nachlass – Was Influencer und Content Creator beachten sollten

Unsere heutige Zeit ist digital. Influencer und Content Creator sind zu wichtigen Akteuren in der Online-Welt geworden. Sie erreichen mit ihrer Präsenz auf Social-Media-Plattformen ein weit gefächertes Publikum, beeinflussen Trends, Meinungen und Kaufentscheidungen. Dabei wird jedoch ein entscheidender Aspekt oftmals übersehen: der digitale Nachlass.

Es ist dabei wichtig zu verstehen, dass dieser digitale Nachlass genauso wertvoll sein kann wie physische Besitztümer.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Zum digitalen Nachlass einer Person gehören alle elektronischen Daten und elektronische Vermögenswerte, die ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt.

Damit zählen zum digitalen Nachlass beispielsweise:

  • E-Mail-Accounts
  • Guthaben und Konten bei Online-Bezahldiensten (zB Paypal, Bankkonten)
  • Social-Media-Accounts (zB Instagram, Facebook)
  • Daten von Messenger Diensten (z.B. WhatsApp)
  • Andere Plattform-Accounts (zB eBay)
  • Online-Abonnements (zB Spotify, BookBeat)

Was passiert mit dem digitalen Nachlass beim Tod einer Person?

Das Vermögen des Erblassers geht bei seinem Tod auf dessen Erben über. Damit ist auch der digitale Nachlass gemeint. Die Erben haben einen Anspruch auf Ermöglichung des Zugangs zu den Accounts und Konten gegen den jeweiligen Provider.

 

Was sollten Influencer und Content Creator beachten?

Influencer und Content Creator nutzen eine Vielzahl ihrer digitalen Accounts nicht nur privat, sondern auch geschäftlich. Viele erwirtschaften einen Großteil ihrer Einkünfte durch digitale Inhalte im Social-Media-Bereich.

Genau aus diesem Grund sollte sich rechtzeitig mit dem Thema des digitalen Nachlasses auseinandergesetzt werden. Durch eine letztwillige Verfügung kann individuell festgelegt werden, wie mit den digitalen Inhalten nach dem Ableben verfahren werden soll.

Zudem sollten Passwörter und sonstige Zugangsdaten bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Mit dieser sollten alle wichtigen Aspekte bezüglich einer Vorgehensweise im Todesfall besprochen werden. Dies erspart den Erben eine Menge Aufwand!

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Nachlassgericht darf schweigen

Liegen mehrere Testamente mit inhaltlich deckender Erbeinsetzung vor, muss das Nachlassgericht bei Erlass eines Erbscheins nicht ausdrücklich preisgeben auf welcher Testamentsgrundlage das Gericht die Erbfolge im Erbschein begründet.

Kontoguthaben fällt in Bruchteilsgemeinschaft und nicht in den Nachlass

War der Erblasser alleiniger Inhaber eines Bankkontos, dann fällt der Guthabenbetrag des Bankkontos nur zur Hälfte in den Nachlass, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten in Bezug auf das Kontoguthaben eine Bruchteilsgemeinschaft gebildet hat.

Falsche Angaben beim Beantragen eines Erbscheins? – Das sind die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen!

Ein wichtiger Schritt bei der Abwicklung eines Erbfalls ist die Beantragung eines Erbscheins, welcher die Erbenstellung bestätigt.

Keine gleichzeitige Erhebung von Stufen- und Teilklage

Ein Pflichtteilsberechtigter kann nicht gleichzeitig eine Stufen- und eine Teilklage gegen einen Erben erheben. Es besteht die Gefahr von widersprüchlichen Entscheidungen in derselben Sache.

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Operation geht schief – monatliche Rente für die Erbengemeinschaft

Verstirbt ein Erblasser aufgrund eines Kunstfehlers durch einen Arzt, kann die Erbenge-meinschaft zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch in Form einer monatlichen Rente geltend machen.

Führt ein Nießbrauchrecht zur Entwertung des Nachlasses für die Schlusserben?

Wird an einer Nachlassimmobilie aus einem gemeinsamen Testament durch den überleben-den Ehegatten eine Dienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten bestellt, darf dieser sein Verfü-gungsrecht mit Blick auf die spätere Schlusserbschaft nicht missbrauchen.

Muss ein geerbter Pflichtteilsanspruch versteuert werden?

Fällt ein Pflichtteilsanspruch in den Nachlass eines Erblassers, muss dieser selbst dann von dem Erben nach den Regeln der Erbschaftssteuer besteuert werden, wenn der Erbe den An-spruch nicht oder erst später geltend macht.

Der Antrag auf einen Notanwalt nach § 78b ZPO

Ein Notanwalt ist von Gericht einer Partei auf Antrag zur Seite zu stellen, wenn sich aus der grundlegenden Antragsnorm § 78b ZPO die Voraussetzungen ergeben.