Pflichtteilsunwürdigkeit

Nach besonders schweren Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, dessen Ehegatten oder dessen Abkömmlingen kann der Pflichtteilsanspruch ausgesetzt werden.

Jetzt anrufen & beraten lassen

Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden