Veröffentlicht am: 05.09.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und am Ende unterschrieben werden. Die Unterschrift des Erblassers spielt dabei eine zentrale Rolle für die Wirksamkeit des Testaments.
Die Unterschrift unter einem Testament erfüllt 4 wichtige Funktionen:
1. Authentifizierung
Die Unterschrift dient in erster Linie dazu, die Urheberschaft des Testaments zu belegen. Sie bestätigt, dass der Erblasser das Testament eigenhändig verfasst hat und dass es sich bei den Erklärungen um seinen eigenen Willen handelt.
2. Willenserklärung
Durch die Unterschrift gibt der Erblasser zu erkennen, dass er mit dem Testament seinen letzten Willen verbindlich regeln will und es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt.
3. Abschluss der Erklärung
Die Unterschrift markiert das Ende des Testaments. Sie bringt das Testament also zum Abschluss und bringt zudem zum Ausdruck, dass der Erblasser keine weiteren Änderungen oder Ergänzungen vornehmen möchte.
4. Formwirksamkeit
Die Unterschrift ist eine gesetzlich vorgeschriebene Formvorschrift. Ist diese Formvorschrift nicht erfüllt, ist das Testament unwirksam.
Was passiert, wenn die Unterschrift fehlt?
Fehlt die Unterschrift unter einem Testament, ist das gesamte Testament unwirksam. Dies hat zur Folge, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Fazit
Die Unterschrift ist ein wesentlicher Bestandteil eines Testaments. Sie dient nicht nur als Beweis für die Willenserklärung des Erblassers, sondern ist auch Voraussetzung für die Wirksamkeit des Testaments. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, sollten bei der Erstellung eines Testaments die gesetzlichen Anforderungen genau beachtet werden.
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