Veröffentlicht am: 02.08.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Wie wird eine Stiftung vertreten?
Stiftungen sind juristische Personen und somit rechtsfähig. Möchte eine Stiftung am Rechtsverkehr teilnehmen, muss sie aber wirksam vertreten werden. Verträge und andere Rechtsgeschäfte, die von einem nicht oder nicht ordnungsgemäß Bevollmächtigten geschlossen werden, sind grundsätzlich unwirksam. Dies kann weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Wer kann eine Stiftung vertreten?
Die Vertretungsbefugnis einer Stiftung richtet sich nach der jeweiligen Stiftungssatzung. Diese stellt die rechtliche Grundlage für die Organisation und Geschäftsführung der Stiftung dar.
Eine Stiftung wird typischerweise durch den Stiftungsvorstand vertreten. Die Ausgestaltung der Vertretungsbefugnis richtet sich nach der Stiftungssatzung. In der Satzung wird auch geregelt, ob der Vorstand alleinvertretungsberechtigt ist oder nur gemeinschaftlich nach dem Mehrheitsprinzip handeln kann. In die Satzung können auch Beschränkungen der Vertretungsbefugnis aufgenommen werden.
Zudem kann in der Satzung geregelt werden, dass neben dem Vorstand auch andere Personen oder Gremien mit der Vertretung der Stiftung betraut werden.
Wer ist Vorstand einer Stiftung?
Der Vorstand einer Stiftung ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Stiftung. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Stiftungsrat bestellt und abberufen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe der Satzung und des Stiftungsgesetzes.
Wie erkennt der Geschäftspartner, wer Vorstand einer Stiftung ist?
Beim Führen von Rechtsgeschäften mit einer Stiftung ist es wichtig, sich zunächst über die Vertretungsberechtigung der handelnden Personen zu vergewissern. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Einsicht in die Stiftungssatzung
Der Geschäftspartner hat zunächst die Möglichkeit, Einsicht in die Stiftungssatzung zu nehmen.
2. Vorlage einer Vollmacht
Außerdem kann sich der Geschäftspartner eine Vollmacht der handelnden Person vorlegen lassen.
3. Vertreterbescheinigung anfordern
Eine Vertreterbescheinigung ist eine behördliche Bescheinigung der Stiftungsbehörde, aus der die die Stiftung vertretenden Organe und deren Mitglieder hervorgehen.
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