Mediatorin
Basierend auf meiner Rolle als Fachanwältin für Erbrecht liegt mein Mediationsschwerpunkt auf dem Erbrecht. Die Mediation ist ein Konfliktbeilegungsverfahren, welches sich auf folgenden Grundsätzen begründet:
- Eigenverantwortlichkeit
- Freiwilligkeit
- Allparteilichkeit
- Vertraulichkeit
- Offenheit und Fairness
Als Ihre Mediatorin ist es mir ein Anliegen, für Ihre Erbstreitigkeit einen vertraulichen und konstruktiven Rahmen zu bieten. Dabei steht immer im Vordergrund, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende, die persönliche Beziehung der Parteien schonende Lösung zu erarbeiten.
Für diesen Prozess biete ich Ihnen die nötige Struktur und eine neutrale, stets empathische Anleitung. Das Ziel der Mediation ist eine einvernehmliche Abschlussvereinbarung, welche die Parteien nicht als Niederlage oder Sieg, sondern als nachhaltige Kompromisslösung verstehen.
Dies sollte die Grundlage dafür sein, dass Familien sowohl vor als auch nach dem Erbfall miteinander kommunizieren können und tiefgreifende Konflikte und Zerwürfnisse gelöst oder bestenfalls gar nicht erst entstehen können.